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Regelung des Flugplatzverkehrs am Segelfluggelände Baumerlenbach

Gemäß § 21 a der Luftverkehrsordnung (LuftVO) wird der Flugverkehr am Segelflugplatz Baumerlenbach wie folgt geregelt:

1. Allgemeines

1.1 Start- / Landebahnen
Die Landebahn hat die Ausrichtung 08 / 26

1.2 Platzfrequenz
Die Frequenz der Bodenstelle ist: 118,115

1.3 Überflüge
Überflüge von Ortschaften und landwirtschaftlichen Anwesen in der Umgebung unseres Platzes sind zu vermeiden.

1.4 Anflüge/Funkkontakt
Bei Anflügen ist spätestens 5 Minuten vor Erreichen des Flugplatzes Sprechfunkverbindung mit der Flugleitung unter Verwendung des Rufzeichens “BAUMERLENBACH RADIO” aufzunehmen. Im Flugplatzverkehr ist die Hörbereitschaft aufrecht zu erhalten.

1.5 Pflichten der Piloten / Luftsportgeräteführer
Jeder Luftfahrzeugführer und Luftsportgeräteführer hat sich anhand der Veröffentlichungen des Platzhalters über die Flugplatzverkehrsregeln am Flugplatz Baumerlenbach zu informieren und entsprechend zu verhalten bzw. die Verfahren einzuhalten.

1.6.1 Luftraum
Der Luftraum E von Schwäbisch Hall EDTY erstreckt sich in 1000ft AGL über den kompletten Platz und seine Platzrunde.

1.6.2 ED-R in Platznähe
Nördlich des Flugplatzes befindet sich die ED-R 131, GND bis 3000 ft MSL, die unbedingt zu beachten ist!

1.6.3 Kunstflugbox
Nördlich des Flugplatzes befindet sich eine, durch die FSG aktivierbare, Kunstflugbox um den Referenzpunkt 491414N 0092500E. Im Radius von 1NM kann bis 5500ft AMSL Segelkunstflug nach Anmeldung betrieben werden. Die Aktivität wird mit dem NOTAMACRO BAUMERLENBACH” gekennzeichnet. Durchflug durch die aktive Kunstflugbox ist nur nach Genehmigung durch die Flugleitung gestattet.

1.7 Platzrundenhöhe
Die südliche Platzrundenhöhe für motorgetriebene Luftfahrzeuge bzw. Luftsportgeräte beträgt 1.700 ft MSL

1.8 Betriebszeiten
Wir haben keine Betriebspflicht!
Unser Flugbetrieb wird i.d.R. in den Monaten März bis Oktober samstags von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder Sunset und sonntags von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder Sunset von einem Flugleiter geleitet. Jeder anfliegende Verkehr hat sich über Funk, Frequenz 118.115, mit dem Flugleiter in Verbindung zu setzen.

Kommt KEIN Funkkontakt zustande, ist ein Landen NICHT genehmigt!

Es empfiehlt sich aber, sofern möglich, vorher telefonisch mit dem Platz unter Telefon-Nummer: 07139/2616 Kontakt aufzunehmen.

2. Lage des Fluggeländes

Nicht amtliche Sichtanflugkarte als Anlage unten zum Download!

2.1 geographische Lage
Koordinaten: 49° 13’ 55’‘ N / 09° 25’ 09’‘ E

2.2 Navigation
vom VOR DKB 117,80 MHz : 280°, 32 NM, 58 km
vom VOR KRH 115,95 MHz : 67°, 36 NM, 65 km
Nordöstlich BAB Kreuz Weinsberg, 46°, 6,5 NM, 12 km
Südöstlich DLR Zentrum, ED-R 131, 155°, 3,8 NM, 7 km
BAB A81 AS Neuenstadt, 93°, 3 NM, 5,7 km
BAB A6 AS Öhringen, 307°, 3 NM, 5,7 km

2.3 Flugplatzhöhe
Unser Platz befindet sich in 758 ft MSL / 231 m NN

2.4 Auffanglinien
westlich die Autobahn A81, Heilbronn – Würzburg
südlich die Autobahn A6, Heilbronn – Nürnberg
nördlich der Fluss Kocher

3. Motorflugbetrieb

3.1 Platzrunde / Platzrundenhöhe
Motorgetriebene Luftfahrzeuge fliegen eine südliche Platzrunde in einer Höhe von 1 700 ft MSL (siehe Anlage Sichtanflugkarte)

3.2 Hinweis bei gelber Warnblinkleuchte
Ist die gelbe Warnblinkleuchte der Segelflugschleppwinde in Betrieb, dürfen motorgetriebene Luftfahrzeuge weder starten noch landen und kein anderer Betrieb auf der Start-/Landebahn stattfinden.
Der anfliegende Verkehr ist angehalten, in diesem Fall außerhalb der Platzrunde zu warten, bis der Flugleiter den Anflug für Frei erklärt.

3.3 Start-/Landerichtung 26
Die Landstraße K 2334 muss in mindestens 30 m überflogen werden. Die Schwelle 26 ist weit in den Platz gelegt. Die doppelten Landereiter beachten!
Beim Start sind die Abflugstrecken (siehe nicht amtliche Sichtanflugkarte) zu beachten!

3.4 Start-/Landerichtung 08
Der Querweg kurz vor Platzbeginn ist in mindestens 15 m Höhe zu überfliegen. Die doppelten Landereiter beachten! Die Schwelle 08 ist in den Platz hineinverlegt, sodass die Einhaltung der Überflughöhe problemlos eingehalten werden kann.
Beim Start sind die Abflugstrecken (siehe nicht amtliche Sichtanflugkarte) zu beachten!

4. Segelflugbetrieb

4.1 Platzrunde
Segelflugzeuge und Motorsegler mit abgestellten Triebwerk fliegen eine südliche oder nördliche Platzrunde (siehe Anlage Sichtanflugkarte)

4.2 Luftfahrzeugschleppstart

4.2.1 Luftfahrzeugschleppstrecken
Luftfahrzeugschleppstrecken orientieren sich an der Platzrunde für die motorgetriebenen Luftfahrzeuge. Abflugstrecken sind in der Anlage (Sichtanflugkarte) dargestellt. Ortschaften dürfen im Schlepp nicht überflogen werden. Bei mehreren aufeinander folgenden Schleppstarts bitten wir, die Schleppstrecke zu variieren.

4.2.2 Seilabwurf
Der Schleppseilabwurf ist nur an der von der Flugleitung bestimmten Stelle durchzuführen.

4.2.3 Platzrunde nach Seilabwurf
Nach dem Schleppseilabwurf führt das Schleppflugzeuge im Durchstartfall eine verkürzte südliche Platzrunde durch während das Segelflugzeug zur Landung die nördliche Platzrunde anfliegt. Eine Nutzung der gleichen Platzrunde bitten wir zu vermeiden.

4.3 Windenschleppstart

4.3.1 Kontakt Schleppwinde – Flugleitung/Start
Vor Aufnahme des Startwindenbetriebes ist die Sprechverbindung zwischen Start und Schleppwinde herzustellen.

4.3.2 Windenstarts
Windenstarts dürfen nur durchgeführt werden, wenn an der Startwinde die gelbe Warnblinkleuchte in Betrieb ist und sich kein anderes Luftfahrzeug im Startvorgang oder im Endanflug befindet. Der Windenschleppbereich am Boden und in der Luft muss frei sein.

4.4 Landungen Richtung 26
Die Landstraße K 2334 muss in mindestens 30 m überflogen werden. Die Schwelle 26 ist deswegen weit in den Platz gelegt. BITTE einhalten!!!

4.5 Landungen Richtung 08
Der öffentliche Weg vor der Schwelle 08 wird bei Landungen durch Blinkleuchten gesperrt. Der Weg ist in mindestens 15 m Höhe zu überfliegen. Die Schwelle 08 wurde weit in den Platz hineinverlegt, sodass die Einhaltung der Überflughöhe problemlos eingehalten werden kann. Bitte einhalten!!

5. Sonstiger Verkehr auf den Betriebsflächen

Während des Flugbetriebes dürfen die Flugbetriebsflächen nur von den Betriebsfahrzeugen des Platzhalters befahren werden. Sonstige Fahrzeuge aller Art und Fußgänger dürfen die Flugbetriebsflächen nur mit persönlicher Erlaubnis des Platzhalters oder seiner Vertretung, der Flugleitung, benutzen.

6. Hinweise

Soweit vorstehend nichts anderes bestimmt ist, ist der Segelflugbetrieb nach der Segelflugbetriebsordnung (SBO) des Deutschen Aero-Clubs e.V. in der jeweiligen gültigen Fassung durchzuführen.

7. Ordnungswidrigkeiten

Verstöße gegen die vorstehende Regelung können nach § 58 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 10 LuftVG i.V. mit § 22 Abs. 1 und § 43 Nr. 26 LuftVO als Ordnungswidrigkeit geahndet oder nach § 59 LuftVG als Straftat verfolgt werden.

8. Nicht amtliche Sichtanflugkarte

Download der Anflugkarte

Anflugkarte Regeln